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Was ich für Sie tun kann

Ich biete Ihnen professionelle Hilfe und absolute Zuverlässigkeit an.

Mit meiner Betreuertätigkeit eröffne ich Chancen, indem ich

Sie erhalten von mir im Rahmen der vormundschaftsgerichtlich angeordneten Betreuung sämtliche Dienstleistungen, die den festgelegten Aufgabenkreis betreffen. Alle darüberhinausgehenden Dinge liegen in Ihrem Verantwortungsbereich.

Im Wirkungskreis der Gesundheitssorge kann dies sein
- ärztliche Behandlung - ambulant oder stationär - sicher stellen
- Pflegedienste beauftragen
- Rehabilitationsmaßnahmen einleiten

Vermögenssorge
- Renten, Einkünfte oder Sozialhilfe geltend machen
- Unterhaltspflichten prüfen
- Schuldenregulierung einleiten oder unterstützen
- Erbangelegenheiten regeln
- Vermögen und Finanzen verwalten
- Rechenschaft ablegen gegenüber dem Vormundschaftsgericht

Heimangelegenheiten
- Verträge prüfen und ggf. abschließen
- Interessen gegenüber der Einrichtung vertreten

Wohnungsangelegenheiten
- Wohnraum erhalten
- Mietverträge prüfen und ggf. abschließen
- Das Leben in der eigenen Wohnung sichern

Behördenangelegenheiten
- Interessen vertreten
- Ansprüche durchsetzen
- Schriftwechsel mit Ämtern und Behörden, etc.
- Aufenthaltsrechte für Menschen nicht deutscher Herkunft sichern

Zur Betreuung gehören nicht
Pflegerische Tätigkeiten, Fahr- oder Begleitdienste, Einkaufen oder das Plauderstündchen am Nachmittag.

Leider kommt es gerade hier oft zu Missverständnissen. Berufsbetreuer übernehmen die soziale Betreuung nur in begrenztem Umfang.